 | 2., neu bearbeitete Aufage 2010, ca. 400 Seiten C.F.Müller Verlag Heidelberg Erscheint in Kürze! Bestellschein | Das Buch vom Praktiker für Praktiker: Alle Fragen des Wohnungseigentumsrechts (in der Fassung der WEG-Novelle) sind hier auf der Basis der Rechtsprechung prägnant und gut lesbar auf den Punkt gebracht. Eine Fülle von Beispielen, Mustern und Tipps geben Hilfestellung in der Rechtsanwendung. Für Rechtsanwälte, Verwalter und interessierte Wohnungseigentümer.
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| Anmerkung zum Beschluss des LG Stuttgart vom 25.11.2008 (Az. 2 T 184/08), ZMR 2009, 403. | Der Verwalterhat ein berechtigtes Interesse daran, für die Bearbeitung von Gerichtsverfahren ein Sonderhonorar zu vereinbaren. Der besprochene Beschluss und die Anmerkung handeln davon, wie die Gemeinschaft Ersatz dieser Kosten vom Verursacher erlangen kann. |
 | Zum Abschluss des Verwaltervertrags ZWE - Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht 2008, Seite 454 ff. | Wird in Anwesenheit und mit Zustimmung des Verwalters ein Beschluss über den Verwaltervertrag gefasst, kommt dieser sofort zustande. Entgegen einer neuerdings vertretenen Auffassung muss im Beschluss nicht extra eine Person bevollmächtigt werden, die dem Verwalter das Angebot der Gemeinschaft überbringt.
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 | Fensteraustausch: Ist eine pauschale Ausgleichszahlung rechtmäßig, wenn der Beschluss zum Austausch auf eigene Kosten nichtig ist?, Info M 2008, Seite 338. | Haben zahlreiche Eigentümer aufgrund eines nichtigen Beschlusses auf eigene Kosten ihre Fenster ausgetauscht, entspricht es ordnungsgemässer Verwaltung, ihnen per Beschluss einen symbolischen pauschalen Ausgleich zu bezahlen (hier: 1.000,00 Euro je Wohnung). Langwierige Ermittlungen zur Feststellung der im Einzelfall gerechtfertigten Höhe des Ersatzanspruchs oder zum Verjährungsbeginn sind nicht erforderlich. |
 | Erhöhungsgebühr bei Vertretung von Wohnungseigentümern: Erstattungsfähig? Anm. zum Beschluss des OLG Stuttgart v. 29.07.2008, Info M 2008, Seite. | Wird eine Klage wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums nach der Entscheidung des BGH v. 02.06.2005 (Rechtsfähigkeit der WEG), aber vor den Entscheidungen des BGH v. 12.04.2007 (Zuständigkeit der WEG zur Geltendmachung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums) im Namen der Miteigentümer (statt im Namen der WEG) eingereicht, ist die dadurch angefallenen Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV erstattungsfähig. |
 | Zurechnung von Handwerkerverschulden. Anm. zum Beschluss des OLG Hamburg v. 08.01.2008, Info M 2008, Seite 233. | Arbeitet ein von der Gemeinschaft mit Reparaturen am Gemeinschaftseigentum beauftragter Unternehmer mangelhaft, haftet die Gemeinschaft dem dadurch geschädigten Sondereigentümer; dasselbe gilt, wenn der von der Gemeinschaft in die Pflicht genommene Bauträger bei der Baumängelbeseitigung fehlerhaft arbeitet. |
 | 1. Aufage 2007, 372 Seiten C.F.Müller Verlag Heidelberg | Das Buch vom Praktiker für Praktiker: Alle Fragen des Wohnungseigentumsrechts (in der Fassung der WEG-Novelle) sind hier auf der Basis der Rechtsprechung prägnant und gut lesbar auf den Punkt gebracht. Eine Fülle von Beispielen, Mustern und Tipps geben Hilfestellung in der Rechtsanwendung. Für Rechtsanwälte, Verwalter und interessierte Wohnungseigentümer. |
 | Wasserschaden im Sondereigentum: Was muss der Verwalter unternehmen? Anm. zum Beschluss des OLG München v. 15.5.2006, Info M 2006, Seite 242. | Tritt innerhalb des Sondereigentums ein Schaden auf (hier: feuchtigkeitsbedingter Schimmel), dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, muss der Verwalter die Schadensursache unverzüglich feststellen lassen. Tut er dies nicht, haftet er dem betroffenen Wohnungseigentümer für Folgeschäden. Das gilt sogar dann, wenn die Schadensursache letztlich ungeklärt bleibt, oder wenn sich herausstellt, dass sie im Sondereigentum liegt. |
 | Der Rechtszug bei Auslandsberührung. Anm. zum Beschluss des OLG Stuttgart v. 6.2.2006, NZM 2006, Seite 329. | In Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist trotz Auslandsberührung nicht das OLG, sondern das LG für das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Amtsgerichts zuständig. |
 | Verwaltungsgesellschaft als WEG-Verwalter: Gehen die Verwalterverträge nach Umwandlung auf die Nachfolgegesellschaft über? Anm. zum Beschluss des OLG Köln v. 9.2.2006, Info M 2006, Seite 137. | Die Wohnungseigentümer müssen sich keine andere als die gewählte Person zum Verwalter "aufdrängen" lassen. Bei einer Umwandlung (nach dem Umwandlungsgesetz) endet das Verwalteramt und geht nicht auf die Nachfolgegesellschaft über. |
 | Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Ist zur Bewertung nicht festgestellter Mängel der Sachverständige zu hören? Anm. zum Beschluss des OLG Stuttgart v. 3.4.2006, IBR 2006, Seite 310. | Werden im selbstständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Wertfestsetzung die hypothetischen Mangelbeseitigungskosten vom Gericht zu schätzen. Hierfür muss im Streitfall m.E. zwingend der Sachverständige angehört werden; a.A. ist das OLG Stuttgart. |
 | Ist der Nießbraucher anfechtungsbefugt? Anm. zum Beschluss des OLG Düsseldorf v. 5.8.2005, Info M 2006, Seite 29. | Der Nießbraucher hat, solange er vom Eigentümer nicht bevollmächtigt wird, kein Teilnahme- und kein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und ist deshalb auch nicht zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen befugt. |
 | Gesamtschuldnerische Haftung als Miteigentümer für die Kosten der gemeinschaftlichen Abfallentsorgung? Anm. zum Urt. des KG v. 2.12.2004, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2005, Seite 902 ff. | Entgegen der Auffassung des KG kann es nicht sein, dass der Abfallentsorger einem Wohnungseigentümer den Abschluss eines Einzelvertrag verweigert und ihn zugleich als Gesamtschuldner für die Abfallkosten der ganzen WEG haften lässt. Die gesamtschuldnersiche Haftung des Wohnungseigentümers für Abfallgebühren war m.E. schon immer rechtswidrig und ist jetzt erst recht nicht mehr haltbar, seit die WEG als rechtsfähiger Verband sui generis anerkannt ist. |
 | Ist ein Beschluss zur Eigenleistung bei Gartenpflege wirksam? Anm.zum Beschluss des OLG Köln v. 12.1.2004, Info M 2005, Seite 151. | Nach h.M., die aber für Nichtjuristen schwer zu begreifen ist, können Eigenleistungen im Rahmen der Hausordnung nicht per Beschluss eingeführt werden. Außerdem: Wenn ein Beschluss gefasst wird, dann muss er inhaltlich klar und bestimmt sein. Die Anforderungen sind sehr hoch, wie die Entscheidung dokumentiert. |
 | Gesamtschuldnerische Haftung als Miteigentümer für Abwassergebühren? Anm. zum Urteil des VG Karlsruhe v. 7.4.2005 (betreffend die gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern für die Kosten von Abwasser) Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2005, Seite 662 ff. | Seit der "Kaltwasserentscheidung" des BGH steht fest, dass die Kosten der Abwasserentsorgung Kosten des Sondereigentums sind. Das VG Karlsruhe setzt die diese Erkenntnis zutreffend in das öffentliche Recht um mit dem Ergebnis, dass der einzelne Wohnungseigentümer nicht als Gesamtschuldner für die Abwasserkosten der ganzen Gemeinschaft haftet. |
 | Wie soll der WEG-Verwalter die Gelder der Wohnungseigentümer anlegen - Fremdkonto oder Treuhandkonoto?Anm. zum Beschluss des OLG Koblenz v. 15.7.2004, Info M 2005, Seite 35. | Empfehlenswert ist nur die Anlage eines "offenen Treuhandkontos". Der besprochene Fall illustriert die Gefahr des Zugriffs von Gläubigern des Verwalters, wenn dieser das Fremdgeld unter eigenem Namen anlegt. |
 | Mängelansprüche gegen den Bauträger - Rechte der Wohnungseigentümer und Pflichten des Verwalters Der Bauträger, Zeitschrift für Recht und Praxis und Projektentwickler 2004, Seite 242 ff. | Mängel am Gemeinschaftseigentum sind ein "Dauerbrenner" - eine komplizierte Gemengelage aus Wohnungseigentums- und Baurecht. Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage praxisbezogen dar. |
 | Anmerkung zu den Urteilen des VG Frankfurt/M. v. 15.11.2001 und des VG Sigmaringen v. 18.9.2003 (betreffend die gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern für Abfallgebühren sowie die richtige Adressierung eines Abfallgebührenbescheids) Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2004, Seite 387 ff. | Das VG Sigmaringen bestätigt, dass ein lediglich an "die Wohnungseigentümergemeinschaft" gerichteter Gebührenbescheid nichtig ist. Das VG Frankfurt/M. bestätigte einen Abfallgebührenbescheid, mit dem ein Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner zur Zahlung von über 200.000,- DM herangezogen wurde - ungeheuerlich und m.E. unzutreffend. |
 | Abfallgebühren als Kosten des Sondereigentums - oder: das Recht auf die eigene Mülltonne Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2004, Seite 319 ff. | Die "Kaltwasserentscheidung" des BGH aus 2003 bestätigt die vordringende Auffassung, wonach die Abfallentsorgung keine Angelegenheit der Gemeinschaft ist. Im Prinzip hat jeder Eigentümer das Recht auf verbrauchabhängige Abrechnung der Abfallgebühren (dazu grundlegend mein Beitrag in ZMR 2000, 717 ff). |
 | Dr. Otto Schmidt Verlag, 2004; 1604 Seiten, ca. 130,- €. Aus dem Verlagsprospekt: "Vom ersten Mandantengespräch bis zur Gebührenabrechnung erläutern Ihnen die Autoren das Wohnungseigentumsrecht mit seinen typischen Problemen. Mit taktischen und strategischen Tipps, praktischen Beispielen, detaillierten Checklisten, rechtssicheren Musterformulierungen und alphabetischen Tabellen führt man Sie zum Erfolg. Da bleibt keine Frage offen." Teil 14: Verhältnis Wohnungseigentümer - Verwalter Bearbeiter: Dr. David Greiner | Themen aus Teil 14: - Bestellung und Abberufung des Verwalters - Der Verwaltervertrag - Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund und außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags - Die Haftung des Verwalters |
 | Vereinbarung eines Anspruchs auf Entlastung im Verwaltervertrag - Ausweg oder Irrweg? Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, Seite 465 ff. | Wenn es zutrifft, dass der Entlastungsbeschluss rechtswidrig ist, kann der Verwalter auch nicht wirksam einen Anspruch auf Entlastung im Verwaltervertrag vereinbaren. Eine derartige Klausel muss schon an der AGB-Inhaltskontrolle scheitern. |
 | Die Entlastung des Verwalters Wohnungseigentum 2003, 6 ff (1. Teil); 78 ff (2. Teil); 102 ff (3.Teil). | Die Entlastung des Verwalters ist zwar traditionell üblich, für die Wohnungseigentümer aber nur von Nachteil. Nach richtiger und im Vordringen befindlicher Auffassung ist der Entlastungsbeschluss deshalb rechtswidrig. Der BGH hat freilich am 17.7.2003 anders entschieden. |
 | Anmerkung zu den Entscheidungen des OLG Celle vom 17.8.2000 und des LG Köln vom 13.2.2000 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2002, Seite 693 ff. | Eine mündliche Verhandlung ist in WEG-Sachen entbehrlich, soweit unstreitige Hausgeldforderungen geltend gemacht werden. Der Rechtsanwalt sollte dann aber entsprechend § 35 BRAGO eine Verhandlungsgebühr erhalten. Diese Auffassung hat der BGH am 24.7.2003 bestätigt. |
 | Wirtschaftsplan und Hausgeld - einige praktische Fragen Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2002, Seite 667 ff. | Der Titel des Beitrags spricht für sich selbst. Es geht um Themen wie die Geltungsdauer des Wirtschaftsplans, Fälligkeit und Verzug mit der Hausgeldzahlung usw. |
 | Anmerkung zum Urteil des LG Berlin vom 31.7.2001 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2002, Seite 119 ff. | Im Urteil und in der Besprechung geht es um die Überprüfung der Preise von Monopolunternehmen im Bereich der Versorgung mit Elektrizität, Fernwärme usw. Diese Preise sind häufig überhöht. Nach der Rechtsprechung dürfen aber nur "angemessene" Preise verlangt werden. Insoweit ist der jeweilige Versorger beweispflichtig. |
 | Mängel am Gemeinschaftseigentum und Aufrechnung einzelner Erwerber gegen Restforderungen des Bauträgers Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 2001, Seite 439 ff. | Die Bewältigung von Baumängeln am Gemeinschaftseigentum wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf. Der Beitrag befasst sich mit der praktisch höchst relevanten Frage, wie zu verfahren ist, wenn einige Miteigentümer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums die letzte Rate an den Bauträger nicht bezahlt haben, andere Miteigentümer aber voll bezahlt haben. |
| Anmerkung zum Urteil des LG Bonn vom 28.10.1999 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2000, Seite 830 ff. | Im Urteil und in der Besprechung geht es wieder um die falsche Zuweisung von Kellerräumen einer vermieteten Eigentumswohnung, die Reichweite des § 571 BGB und den Besitzschutz des Mieters |
| Rechtsfragen der Abfallgebühren in Wohnungseigentümergemeinschaften Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2000, Seite 717 ff. | Die Gebühren für Abfallentsorgung sind in den letzten Jahren mehr als alle anderen Betriebskosten gestiegen. Die damit zusammen hängenden Rechtsfragen gewinnen beim Wohnungseigentum daher eine immer größere Bedeutung, wurden bislang aber kaum thematisiert. In dem Beitrag geht es vor allem um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Entsorgungsträger eine Wohnungseigentümergemeinschaft "als Ganzes" veranlagen darf (mit der Folge, dass der einzelne Wohnungseigentümer unabhängig von seinem Verbrauch das Müllaufkommen seiner Miteigentümer mit finanzieren muss). |
 | Genügt ein fristbewehrtes Nachbesserungsverlangen des Bestellers für das Entstehen des Ersatzvornahmerechts gem. § 633 Abs. 3 BGB? Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 2000, Seite 345 ff. | Der Beitrag gelangt unter Würdigung der Gesetzgebungsmaterialien und der Bedürfnisse der Praxis für das bis 31.12.2001 geltende Recht zur Bejahung der Titelfrage. Seit dem 1.1.2002 ist die dieses Ergebnis in dem neuen § 637 Abs. 1 BGB ausdrücklich klar gestellt. |
 | Die Haftung auf Verwendungsersatz, Monografie Duncker & Humblot Berlin, 2000 | Grundlegende und praktische Fragen der bürgerlich-rechtlichen Haftungssysteme, auf 400 Seiten geschichtlich und dogmatisch aufgearbeitet und praxistauglich dargestellt. |
 | Wird der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung „alleiniger Vermieter“? Wohnungseigentum 2000, Seite 106 ff. | Kurzfassung des Beitrags "Die Reichweite § 571 BGB usw. " in der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1999, Seite 365 ff. |
| Urkundenprozess und Einrede des nichterfüllten Vertrags Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 1314 ff. | Der Beitrag setzt sich kritisch mit der neueren Rechtsprechung des BGH auseinander, wonach der Vermieter im Urkundenprozess auch dann einen Titel erlangen können soll, wenn der Mieter sich auf Mängel der Mietsache beruft. Nach dem Rechtsgrundsatz des § 320 BGB müsste der Kläger aber auch im Urkundenprozess beweisen, dass er bei gegenseitigen Verträgen seine Leistung (mangelfrei) erbracht hat. |
 | Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg vom 15.07.1999 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1999, Seite 765 ff. | Es geht in Urteil und Anmerkung wieder um die Reichweite des § 571 BGB bei Veräußerung einer vermieteten Eigentumswohnung (vgl. dazu den Beitrag des Verfassers in der ZMR 1999, 365 ff.). Das LG Hamburg zeigte sich von den Ausführungen des Verfassers und von dem Rechtsentscheid des BGH zu dieser Frage unbeeindruckt. |
 | Anmerkung zum Urteil des HansOLG vom 19.08.1998 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1999, Seite 481 ff. | Es geht in Urteil und Anmerkung wieder um die Frage von "Direktansprüchen" zwischen Eigentümer und Untermieter. (vgl. den Beitrag des Verfassers in der ZMR 1998, 403 ff.). |
 | Die Reichweite des § 571 BGB bei Veräußerung einer Eigentumswohnung Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1999, Seite 365 ff. | Wurde eine Eigentumswohnung veräußert, die zusammen mit einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Nebenraum vermietet war, fand sich der Erwerber bislang in einer ungewollten Vermietergemeinschaft mit sämtlichen Miteigentümern wieder. Eine gefährliche „Falle“ für Erwerber, deren Verfehltheit in dem Beitrag aufgezeigt wird. Der BGH hat in einem wenig später ergangenen Rechtsentscheid 1999 die Thesen des Beitrags voll umfänglich aufgegriffen. |
 | Die „Auftragssumme“ bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 1999, Seite 62 ff.. | Der Begriff „Auftragsumme“ wird zwar in Vertragsstrafenvereinbarungen regelmäßig verwendet, war aber bislang nicht eindeutig definiert und von den Begriffen „Bausumme“, „Vertragssumme“ etc. nicht abgegrenzt. Der Beitrag versucht unter Würdigung von Rechtsprechung und Literatur eine Begriffsbestimmung. |
 | Anmerkung zum Urteil des LG Berlin vom 28.04.1998 Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1998, Seite 556 ff. | Im Kern geht es um die Frage, ob eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für sämtliche Wohnungen einer Wirtschaftseinheit gem. § 8 a WoBindG erforderlich ist, um die laufenden Aufwendungen für eine einzelne Wohnung darzulegen. |
 | Direktansprüche zwischen Eigentümer und Untermieter? Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1998, Seite 403 ff | Beitrag zu grundsätzlichen Fragen des sogenannten "Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses" und deren praktischer Auswirkung im Mietrecht. Der Beitrag postuliert hier wie in allen "Dreiecksfällen" eine grundsätzliche "Bindung an den Vertragspartner". |
 | Der Begriff des Wohnraums im Wohngeldrecht 1995, Seite 101 ff. | Abhandlung über die grundsätzliche Frage, nach den Kriterien des Begriffs „Wohnraum“ und kritische Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. |